BESTELLUNGSBEDINGUNGEN

(SUPPLY CHAIN)

(KMT Waterjet Systems Inc. (LD-101) Rev 07-2014

Der Käufer VERWEIST…. im Voraus auf die Aufnahme zusätzlicher oder abweichender Bedingungen, die der Verkäufer in seiner Annahme oder Bestätigung dieser Bestellung vorschlägt. Die Einbeziehung solcher Bedingungen durch den Verkäufer hat keine Bedeutung. Solche Bedingungen sind Bedingungen oder Zusatzbedingungen zu dieser Bestellung, und die Annahme der Waren des Verkäufers durch den Käufer gilt nicht als Zustimmung zu solchen Bedingungen. Sofern auf der Vorderseite dieser Bestellung nichts anderes angegeben ist, gelten die folgenden Bedingungen und Konditionen.

1. LIEFERUNG

Alle Waren müssen zu den günstigsten Tarifen versandt werden, es sei denn, der Käufer hat schriftlich etwas anderes genehmigt.
Alle zusätzlichen Kosten für die Lieferung von Waren, die nicht auf diese Weise versandt werden, gehen zu Lasten des Verkäufers.
Der Verkäufer muss den Versand der Waren angemessen planen, da die in dieser Bestellung enthaltenen Liefertermine für den Käufer von wesentlicher Bedeutung sind.
Der Verkäufer ist jedoch nicht berechtigt, Materialverpflichtungen einzugehen oder Produktionsvorkehrungen zu treffen, bevor die für die Einhaltung des Lieferplans des Käufers erforderliche Zeit verstrichen ist.
Im Falle einer Änderung oder Beendigung der Bestellung besteht kein Anspruch auf eine solche Vorleistung.
Die Lieferungen müssen streng nach dem Lieferplan des Käufers erfolgen.
Der Käufer behält sich das Recht vor, auf Kosten des Verkäufers alle Waren zurückzusenden, die er vor dem Liefertermin erhalten hat, oder die Waren zu behalten und die Rechnungen des Verkäufers bei normaler Fälligkeit nach dem geplanten Liefertermin zu bezahlen.

2. ENTSCHULDBARE VERZÖGERUNGEN

Keine der Parteien haftet für Schäden, die sich aus Verzögerungen ergeben, die außerhalb ihrer Kontrolle und ohne ihr Verschulden oder ihre Fahrlässigkeit entstanden sind, einschließlich höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Bränden, Überschwemmungen, Streiks, Frachtembargos und ungewöhnlich schwerem Wetter, noch hat eine solche Verzögerung Auswirkungen auf den Rest dieses Auftrags.
Der Verkäufer wird den Käufer innerhalb von zehn (10) Tagen nach Beginn der Verzögerung schriftlich benachrichtigen, andernfalls verzichtet der Verkäufer auf sein Recht auf eine Entschuldigung für die Verzögerung.

3. VERPACKUNG UND VERSAND

Jedem Paket, das diese Bestellnummer trägt, muss eine detaillierte Liste des Inhalts beigefügt werden.
Der Käufer darf keine Kosten für den Transport oder die Verpackung übernehmen, es sei denn, dies wurde vorher schriftlich vereinbart.
Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass der Verkäufer die erforderlichen Versanddokumente nicht zur Verfügung stellt, werden dem Verkäufer in Rechnung gestellt.

4. RECHNUNGSTELLUNG

Packlisten in DUPLICATE und Einzelverbindungsnachweise, auf denen jeweils die Bestellnummer vermerkt ist, müssen am Tag des Versands versandt werden.
DER RECHNUNG MUSS EIN KONNOSSEMENT ODER EINE EXPRESSQUITTUNG BEIGEFÜGT WERDEN.
Geben Sie unsere Bestellnummer unmittelbar nach unserem Namen an.
Rechnungen, die einem Skonto unterliegen, sollten am Tag ihres Datums verschickt werden.
Ist dies nicht der Fall, beginnt die Skontofrist an dem Tag, an dem die Rechnungen in der Einkaufsabteilung des Käufers eingehen.
Wenn Sie Ihrer Rechnung keinen Frachtbrief oder Express-Empfangsbescheinigung beifügen, verzögert sich die Zahlung und die Skontofrist beginnt mit dem Eingang der Dokumente.
Alle Rechnungen müssen die folgende Bescheinigung tragen, um zur Zahlung freigegeben zu werden.
„Wir bestätigen hiermit, dass diese Waren in Übereinstimmung mit dem Fair Labor Standards Act von 1938 in seiner geänderten Fassung und den vom United States Department of Labor erlassenen Vorschriften und Anordnungen hergestellt wurden.

5. INSPEKTIONEN UND TESTS

Der Käufer hat das Recht, alle Waren oder Arbeiten, die Gegenstand dieses Auftrags sind, vor dem Versand zu beschleunigen, zu inspizieren und zu testen.
Alle Waren unterliegen außerdem der Inspektion und Genehmigung des Käufers bei der Ankunft.
Im Falle einer Ablehnung werden sie auf Risiko des Verkäufers zur Entsorgung bereitgehalten.
Eine solche Inspektion oder der Verzicht darauf entbindet den Verkäufer jedoch nicht von der vollen Verantwortung für die Lieferung von Waren und Arbeiten, die den Anforderungen der Bestellung entsprechen, und beeinträchtigt auch nicht die Ansprüche, Rechte oder Privilegien, die der Käufer aufgrund der Verwendung mangelhafter oder unzureichender Waren oder Arbeiten haben könnte.

6. GARANTIE

Für alle vom Verkäufer im Rahmen dieses Auftrags gelieferten Waren und die damit verbundenen Dienstleistungen oder Installationen wird garantiert, dass sie von bester Qualität sind, keine Konstruktions-, Verarbeitungs- oder Materialfehler aufweisen und, soweit dem Verkäufer bekannt, für den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Im Falle einer Verletzung der Garantie ist der Verkäufer verpflichtet, auf seine Kosten alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung so schnell wie möglich zu beheben.
Sollte der Verkäufer einen solchen Verstoß nicht rechtzeitig beheben, kann der Käufer auf Kosten des Verkäufers die notwendigen Korrekturarbeiten durchführen.
Diese Garantie gilt auch zugunsten des Kunden des Käufers oder des Benutzers der Waren.

7. ABTRETUNG UND UNTERAUFTRAGSVERGABE

Der Verkäufer darf keinen Teil dieses Auftrags ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Käufers abtreten oder an Subunternehmer vergeben.

8. ÄNDERUNGEN

Der Käufer kann jederzeit Änderungen in Bezug auf Versand- und Verpackungsanweisungen, Mengen, Zeichnungen, Entwürfe, Spezifikationen, Lieferort und/oder Lieferfristen vornehmen, wofür eine entsprechende Anpassung der Bestellung vorzunehmen ist.

9. KÜNDIGUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG

Der Käufer kann diesen Auftrag ganz oder teilweise kündigen, indem er den Verkäufer in Verzug setzt, wenn der Verkäufer:
(a) sich weigert oder es versäumt, die Waren innerhalb der angegebenen Zeit zu liefern;
(b) eine der Bestimmungen dieses Auftrags nicht einhält oder so wenig Fortschritte macht, dass die Erfüllung dieses Auftrags gefährdet ist; oder
(c) zahlungsunfähig wird oder einem Verfahren nach einem Gesetz über Konkurs, Insolvenz oder Schuldnerbefreiung unterliegt.
Im Falle einer Kündigung wegen Nichterfüllung beschränkt sich die Haftung des Käufers auf die Bezahlung der im Rahmen dieses Auftrags gelieferten und vom Käufer angenommenen Waren.

10. KÜNDIGUNG AUS OPPORTUNITÄTSGRÜNDEN

Der Käufer kann diesen Auftrag jederzeit aus Kulanz ganz oder teilweise kündigen. In diesem Fall besteht die einzige Verpflichtung des Käufers darin, dem Verkäufer Folgendes zu erstatten
(a) die bis zum Tag der Kündigung tatsächlich versendeten und vom Käufer abgenommenen Waren und
(b) die Kosten, die dem Verkäufer für unfertige Waren, die speziell für den Käufer hergestellt werden und keine Standardprodukte des Verkäufers sind, ab dem Datum der Kündigung entstanden sind, zuzüglich eines angemessenen Gewinns darauf.
In keinem Fall ist der Käufer für entgangenen Gewinn verantwortlich und die Erstattung darf den Auftragswert nicht übersteigen.

11. AUFTRAG ZUR EINSTELLUNG DER ARBEIT

Der Käufer kann jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer alle oder einen Teil der in diesem Auftrag vorgesehenen Arbeiten einstellen.
Nach Erhalt einer solchen Mitteilung hat der Verkäufer alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die während der Arbeitsunterbrechung entstehenden Kosten zu minimieren.
Der Käufer kann daraufhin entweder den Auftrag zur Einstellung der Arbeiten stornieren, was zu einer angemessenen Anpassung des Lieferplans und/oder des Preises führt, oder die Arbeiten gemäß den Bestimmungen dieser Bestellung einstellen.

12. PATENTE

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Käufer, seine leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Agenten, Vertreter oder jeden seiner Kunden, der die hier genannten Waren kauft oder verwendet, von jeglichen Verlusten, Schäden oder Verletzungen freizustellen, die aus einer Klage oder einem Gerichtsverfahren wegen tatsächlicher oder angeblicher Verletzung eines Patents aufgrund des Kaufs, des Verkaufs oder der Verwendung der im Rahmen dieser Bestellung gelieferten Waren entstehen, und übernimmt die Verteidigung in allen Verfahren und trägt alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben.

13. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm vom Käufer zur Verfügung gestellten Daten, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Informationen nur für die Ausführung dieses Auftrags zu verwenden, und der Verkäufer verpflichtet sich ferner, diese Daten, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Informationen nur für die Ausführung dieses Auftrags und unter ähnlichen Beschränkungen hinsichtlich der Verwendung und Offenlegung an andere weiterzugeben.
Nach Abschluss oder Beendigung dieses Auftrags hat der Verkäufer dem Käufer auf Verlangen alle diese Daten, Entwürfe, Zeichnungen, Spezifikationen und sonstigen Informationen, einschließlich der vom Verkäufer angefertigten Kopien, zurückzugeben.
Dieser Auftrag ist zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vertraulich, und der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, dass keine der damit verbundenen Einzelheiten ohne die schriftliche Genehmigung des Käufers veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

14. RISIKO DES VERLUSTS

Der Verkäufer übernimmt die folgenden Risiken;
(a) alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung aller Waren, unfertigen Erzeugnisse, Materialien und sonstigen Gegenstände bis zu deren Lieferung, wie hierin vorgesehen;
(b) alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung von Dritten und deren Eigentum bis zur Lieferung aller Waren, wie hierin vorgesehen;
(c) alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung von Eigentum, das der Verkäufer vom Käufer erhalten hat oder das er oder sein Lieferant für Rechnung des Käufers aufbewahrt, bis dieses Eigentum an den Käufer bzw. dessen Kunden geliefert worden ist, und
(d) alle Risiken des Verlusts oder der Beschädigung von Waren oder Teilen davon, die vom Käufer zurückgewiesen wurden, ab dem Zeitpunkt des Versands an den Verkäufer bis zur erneuten Lieferung an den Käufer.
Alle Muster, Matrizen, Formen, Vorrichtungen und Vorrichtungen, die dem Verkäufer vom Käufer zur Verfügung gestellt oder speziell vom Käufer bezahlt wurden, sind Eigentum des Käufers und unterliegen der Entfernung durch den Käufer nach Abschluss des Auftrags und werden nur für die Erfüllung der Aufträge des Käufers verwendet und vom Verkäufer auf dessen alleiniges Risiko gehalten.

15. VERSICHERUNG UND ENTSCHÄDIGUNG

Der Verkäufer erklärt sich damit einverstanden, den Käufer, seine leitenden Angestellten, Vertreter und Mitarbeiter von allen Ansprüchen und Haftungsansprüchen (einschließlich Kosten) wegen Verletzung oder Tod von Personen oder Sachschäden freizustellen, die ganz oder teilweise auf eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter oder Repräsentanten zurückzuführen sind oder durch vom Verkäufer gelieferte Waren oder Dienstleistungen entstanden sind, es sei denn, ein solcher Schaden ist ausschließlich und unmittelbar auf die Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, eine umfassende allgemeine Haftpflichtversicherung, einschließlich Vertrags- und Produkthaftpflichtversicherung, mit für den Käufer akzeptablen Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Der Verkäufer muss auf Verlangen des Käufers Bescheinigungen vorlegen, die diesen Versicherungsschutz belegen.

16. GESETZE UND VORSCHRIFTEN
Der Verkäufer ist verpflichtet, alle anwendbaren Bundes-, Landes- und Kommunalgesetze, Statuten und Verordnungen einzuhalten, einschließlich, aber keineswegs beschränkt auf die Regeln, Vorschriften und Standards des Occupational Safety and Health Act von 1970 und des Federal Contract Work Hours and Safety Standards Act sowie die im Rahmen dieser Gesetze erlassenen Regeln und Vorschriften.
In Bezug auf die Lieferung von Waren für eine Anlage, die gemäß dem Atomic Energy Act von 1954 in seiner geänderten Fassung oder dem Energy Reorganization Act von 1974 reguliert wird, gelten für diesen Auftrag die Bestimmungen von Title 10 Code of Federal Regulations, Part 21 (10CFR21).
Der Verkäufer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit der Ausführung dieses Auftrags keinen Mitarbeiter oder Bewerber für eine Beschäftigung aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Alter, nationaler Herkunft, Behinderung oder Status als Vietnam Era oder Special Disabled Veteran zu diskriminieren.

Sofern nicht ausgenommen, gelten die Klauseln zur Chancengleichheit bei der Beschäftigung in Abschnitt 202, Absätze eins bis sieben der Executive Order 11246 in ihrer geänderten Fassung sowie die Klauseln zu positiven Maßnahmen gemäß 41 C>F>R. Abschnitt 60-741.4 (für Aufträge von $2.500 oder mehr) und 41 C.F.R. Abschnitt 10-250.4 (für Aufträge von $10.000 oder mehr) sind hierin durch Bezugnahme enthalten.

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