KMT WATERJET VERKAUFSBEDINGUNGEN & BEDINGUNGEN

KMT ECHTE SERVICE-TARIFE | KMT INLÄNDISCHE AUFSICHTSPERSON

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KMT Allgemeine Geschäftsbedingungen (LD-101) 173kb

KMT Echte Servicepreise 168kb

KMT Hauswirtschaftsmeister (LD-146) 168kb

KMT BEDINGUNGEN & KONDITIONEN (LD-101)

1. Allgemein

Die hier dargelegten Verkaufsbedingungen gelten für den Verkauf von Produkten, Ausrüstungen und dazugehörigen Teilen (im Folgenden als „Ausrüstung“ bezeichnet) durch KMT Waterjet Systems Inc.
Sofern keine vorherige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen alle Arbeiten in Übereinstimmung mit den hier dargelegten Bedingungen durchführt. Das Unternehmen hält sich an die zum Zeitpunkt des Angebots des Unternehmens geltenden Gesetze und Vorschriften, soweit sie für die Herstellung der Ausrüstung gelten.
Der Käufer ist allein für die Einhaltung aller lokalen Gesetze und Vorschriften verantwortlich, die sich auf den Standort, die Verwendung oder den Betrieb der Ausrüstung oder deren Verwendung in Verbindung mit anderen Geräten beziehen.

2. Titel und Verlustrisiko

Das Eigentum und das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Ausrüstung gehen mit der Lieferung F.O.B. Produktionsstätte auf den Käufer über, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart, mit der Ausnahme, dass ein Sicherungsrecht an der Ausrüstung bei dem Unternehmen verbleibt, unabhängig von der Art der Verbindung mit einem Grundstück oder anderem Eigentum, bis die vollständige Zahlung dafür erfolgt ist.
Der Käufer verpflichtet sich, auf Verlangen alles zu tun, was zur Vervollkommnung und Aufrechterhaltung des Sicherungsrechts erforderlich ist, und das Interesse des Unternehmens zu schützen, indem er die Ausrüstung in angemessener Weise gegen Verlust oder Beschädigung aus jeglicher Ursache versichert, wobei das Unternehmen als Zusatzversicherter genannt werden muss.

3. Zuweisung

Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen.
Dem Unternehmen ist es jedoch gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Käufers das Recht des Unternehmens auf Erhalt der gesamten oder eines Teils der vom Käufer gemäß diesem Vertrag geschuldeten Zahlung abzutreten oder zu übertragen.

4. Lieferung und Verzögerungen

Liefertermine sind als Schätzungen zu verstehen, und in keinem Fall dürfen Termine so ausgelegt werden, dass sie unter die Bedeutung von „Zeit ist von wesentlicher Bedeutung“ fallen.
Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Verzögerungen aufgrund von Krieg, Aufruhr, Feuer, Überschwemmung, Streiks oder anderen Arbeitsschwierigkeiten, Handlungen der Zivil- oder Militärbehörden, einschließlich staatlicher Gesetze, Anordnungen, Prioritäten oder Vorschriften, Handlungen des Käufers, Embargo, Fahrzeugmangel, Schäden oder Verzögerungen beim Transport.
Unfähigkeit, die erforderlichen Arbeitskräfte oder Materialien aus den üblichen Quellen zu beschaffen, fehlerhafte Schmiedestücke oder Gussstücke oder andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen.
Im Falle einer Verzögerung der Leistung aufgrund eines solchen Grundes wird das Lieferdatum oder die Fertigstellungszeit entsprechend der durch die Verzögerung tatsächlich verlorenen Zeit angepasst.
Der Erhalt der Ausrüstung durch den Käufer stellt einen Verzicht auf jegliche Ansprüche wegen Verzögerung dar.

5. Steuern

Der Preis beinhaltet keine gegenwärtigen oder zukünftigen Bundes-, Staats- oder lokalen Eigentums-, Lizenz-, Privilegien-, Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchssteuern, Bruttoeinnahmen oder andere ähnliche Steuern oder Veranlagungen, die auf diese Transaktion oder die in Verbindung damit erbrachten Dienstleistungen anwendbar sind, daran gemessen werden, darauf erhoben werden oder daraus resultieren.
Derartige Steuern werden dem Käufer gesondert ausgewiesen, der sie unverzüglich an das Unternehmen zu zahlen hat.
Das Unternehmen akzeptiert eine gültige Freistellungsbescheinigung des Käufers, falls zutreffend.
wenn eine solche Freistellungsbescheinigung von der betreffenden staatlichen Steuerbehörde nicht anerkannt wird.
Der Käufer verpflichtet sich, dem Unternehmen unverzüglich alle Steuern zu erstatten, die durch eine solche Freistellungsbescheinigung abgedeckt sind und die das Unternehmen zu zahlen hat.

6. Aufrechnungen

Weder der Käufer noch ein verbundenes Unternehmen oder ein Abtretungsempfänger haben das Recht, eine Entschädigung zu fordern oder mit Beträgen aufzurechnen, die im Rahmen dieses Vertrags oder anderweitig an das Unternehmen zu zahlen sind.

7. Patente

Das Unternehmen verteidigt jede Klage oder jedes Verfahren, das gegen den Käufer angestrengt wird, und trägt jedes darin ergangene negative Urteil, soweit diese Klage oder dieses Verfahren auf der Behauptung beruht, dass die Verwendung der vom Unternehmen hergestellten und im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Ausrüstung eine Verletzung eines Patents der Vereinigten Staaten von Amerika darstellt, vorausgesetzt, das Unternehmen wird unverzüglich schriftlich benachrichtigt und erhält Vollmacht, Informationen und Unterstützung für die Verteidigung; und das Unternehmen dem Käufer nach eigenem Ermessen das Recht verschafft, die besagte Ausrüstung weiter zu nutzen oder sie so zu modifizieren, dass sie nicht mehr gegen das Patent verstößt, oder sie durch eine Ausrüstung zu ersetzen, die nicht gegen das Patent verstößt, oder die besagte Ausrüstung zu entfernen und den Kaufpreis zu erstatten.
Das Vorstehende ist nicht so auszulegen, dass das Unternehmen eine wie auch immer geartete Haftung in Bezug auf Patente für Erfindungen übernimmt, die mehr als die hierunter gelieferte Ausrüstung umfassen.
oder in Bezug auf Patente für Methoden und Prozesse, die mit Hilfe der genannten Ausrüstung durchgeführt werden.
Das Vorstehende regelt die gesamte Haftung des Unternehmens in Bezug auf Patentverletzungen.

8. Garantie

Das Unternehmen garantiert, dass die von ihm hergestellten und im Rahmen dieser Vereinbarung gelieferten Geräte für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Inbetriebnahme oder achtzehn Monaten ab dem Versanddatum, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt, frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind.
Für nicht verbrauchbare Teile gilt eine Garantie von 180 Tagen ab dem Versanddatum, für andere Teile gilt eine Garantie von [30-180] Tagen ab dem Versanddatum.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Unternehmen innerhalb dieses Zeitraums jede Nichteinhaltung dieser Garantie unverzüglich schriftlich mitzuteilen, woraufhin das Unternehmen nach eigenem Ermessen die Nichteinhaltung durch eine geeignete Reparatur des Geräts beheben oder ein Ersatzteil liefern wird.F.O.B. des Versandortes, vorausgesetzt, der Käufer hat diese Geräte gemäß den guten Industriepraktiken gelagert, installiert, gewartet und betrieben und die spezifischen Empfehlungen des Unternehmens befolgt.
Für vom Unternehmen geliefertes, aber von Dritten hergestelltes Zubehör oder Geräte gilt die Garantie, die der Hersteller dem Unternehmen gewährt hat und die an den Käufer weitergegeben werden kann.
Das Unternehmen haftet nicht für Reparaturen, Ersatz oder Anpassungen an der Ausrüstung oder für Arbeitskosten, die vom Käufer oder von Dritten ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Unternehmens durchgeführt werden.
Die Auswirkungen von Korrosion, Erosion und normaler Abnutzung sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Leistungsgarantien beschränken sich auf die im Angebot des Unternehmens ausdrücklich genannten Garantien.
Sofern die Verantwortung für die Erfüllung dieser Leistungsgarantien nicht auf bestimmte Werkstatt- oder Feldtests beschränkt ist, besteht die Verpflichtung des Unternehmens darin, die Mängel in der oben genannten Weise und für den oben genannten Zeitraum zu beheben.
DAS UNTERNEHMEN GIBT KEINE WEITEREN GARANTIEN ODER ZUSICHERUNGEN JEGLICHER ART, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, MIT AUSNAHME DER EIGENTUMSGARANTIE, UND ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK WERDEN HIERMIT AUSGESCHLOSSEN.
Die Korrektur von offensichtlichen oder verborgenen Mängeln durch das Unternehmen in der oben genannten Art und Weise und innerhalb des oben genannten Zeitraums stellt die Erfüllung aller Verpflichtungen des Unternehmens für solche Mängel dar, unabhängig davon, ob diese auf einem Vertrag beruhen.
Der Käufer ist nicht verpflichtet, die Ausrüstung zu benutzen, die nicht den Anforderungen des Vertrags entspricht, sei es aufgrund von Garantie, Fahrlässigkeit, Schadensersatz, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig.
Der Käufer darf die Ausrüstung, die er für mangelhaft hält, nicht in Betrieb nehmen, ohne das Unternehmen zuvor schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis zu setzen.
Jegliche Nutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Haftung des Käufers.

9. Einschränkung der Haftung

DIE HIER DARGELEGTEN RECHTSMITTEL DES KÄUFERS SIND EXKLUSIV UND DIE GESAMTE HAFTUNG DES UNTERNEHMENS IN BEZUG AUF DIESEN VERTRAG ODER DIE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS GELIEFERTEN GERÄTE UND DIENSTLEISTUNGEN.
IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERFÜLLUNG ODER VERLETZUNG DIESES VERTRAGS ODER AUS DER HERSTELLUNG, DEM VERKAUF, DER LIEFERUNG, DER INSTALLATION, DER REPARATUR ODER DER TECHNISCHEN ANLEITUNG, DIE DURCH DIESEN VERTRAG ABGEDECKT SIND ODER IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ERBRACHT WERDEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF VERTRAG.
DIE GARANTIE, FAHRLÄSSIGKEIT, ENTSCHÄDIGUNG, VERSCHULDENSUNABHÄNGIGE HAFTUNG ODER ANDERWEITIG, ÜBERSTEIGT NICHT DEN KAUFPREIS DER GERÄTEEINHEIT, AUF DER DIESE HAFTUNG BERUHT.
DAS UNTERNEHMEN UND SEINE LIEFERANTEN SIND IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KÄUFER HAFTBAR.
RECHTSNACHFOLGERN ODER EINEM BEGÜNSTIGTEN ODER ZESSIONAR DIESES VERTRAGES FÜR JEGLICHE FOLGESCHÄDEN.
ZUFÄLLIGE, INDIREKTE.
ODER STRAFSCHADENSERSATZ, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ODER EINER VERLETZUNG DESSELBEN ODER AUS EINEM DEFEKT IN.
ODER EINEM AUSFALL ODER EINER FEHLFUNKTION DER VERTRAGSGEGENSTÄNDLICHEN AUSRÜSTUNG ENTSTEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE AUF NUTZUNGSAUSFALL, ENTGANGENEM GEWINN ODER UMSATZ, ZINSEN, ENTGANGENEM FIRMENWERT, ARBEITSUNTERBRECHUNG.
BEEINTRÄCHTIGUNG ANDERER GÜTER, VERLUST DURCH ABSCHALTUNG ODER NICHTBETRIEB, ERHÖHTE BETRIEBSKOSTEN, KOSTEN FÜR DEN KAUF VON ERSATZSTROM ODER ANSPRÜCHE DES KÄUFERS ODER SEINER KUNDEN WEGEN BETRIEBSUNTERBRECHUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB EIN SOLCHER VERLUST ODER SCHADEN AUF EINEM VERTRAG, EINER GARANTIE, FAHRLÄSSIGKEIT, ENTSCHÄDIGUNG, GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG BERUHT.

10. Nukleare Haftung

Für den Fall, dass die hierunter verkaufte Ausrüstung in einer Nuklearanlage verwendet werden soll, muss der Käufer vor einer solchen Verwendung eine Versicherung oder staatliche Entschädigung abschließen, die das Unternehmen vor Haftung schützt, und er erklärt sich hiermit bereit, das Unternehmen und seine Lieferanten für alle nuklearen Schäden zu entschädigen.
einschließlich Nutzungsausfall, die in irgendeiner Weise aus einem nuklearen Zwischenfall entstehen, unabhängig davon, ob sie ganz oder teilweise auf Fahrlässigkeit oder andere Gründe des Unternehmens oder seiner Lieferanten zurückzuführen sind.

11. Geltendes Recht

Die Rechte und Pflichten der Parteien unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware unter Ausschluss jeglicher kollisionsrechtlicher Bestimmungen.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet auf diesen Vertrag keine Anwendung.

12. Exportkontrolle

Die Produkte des Unternehmens sind US-Ursprungswaren und unterliegen den US-Exportkontrollgesetzen, einschließlich der Export Administration Regulations.
Der Kunde verpflichtet sich, die US-Exportkontrollgesetze einzuhalten und die Produkte des Unternehmens nicht zu exportieren, zu reexportieren, zu übertragen, weiterzugeben, zu verkaufen, weiterzuverkaufen oder anderweitig entgegen den US-Gesetzen umzuleiten.
Der Kunde erklärt sich ferner damit einverstanden, alle erforderlichen Exportlizenzen einzuholen.

13. Ausführung

Das Unternehmen ist an einen Vertrag oder eine Änderung desselben erst dann gebunden, wenn er von einem leitenden Angestellten des Unternehmens schriftlich genehmigt wurde.
Der so genehmigte Vertrag ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen.
KMT Waterjet Systems Inc. (LD-101) 07-2009

KMT ECHTE SERVICE-TARIFE

FELDDIENST Standard $160 / Stunde

– Mindestens 8 Stunden, wenn eine Flugreise erforderlich ist (Standard)
– Mindestens 4 Stunden, wenn die Autofahrt mehr als 200 Meilen beträgt (beide Wege zusammen)

REISEZEIT Pro Strecke $95 / Stunde

– Portal zu Portal / 12 Std. Max.
Inländisch / 24 Std. Max.
International
– Reisen außerhalb der normalen Geschäftszeiten (Montag-Freitag) $125 / Stunde

TRAINING Pro Person / 2 Personen Min. / 5 Personen Max.

– Vor Ort
– Umfassende Schulung (KMT HQ)
$190 / Stunde
$700 / Tag

OVERTIME

– Mehr als 8 Stunden Arbeit am selben Tag: 1,5X Standardtarif
– Wochenenden und Feiertage: 2X Standardtarif

NOTFALLTARIFE 2X Standardtarife

– Entsendung eines Technikers noch am selben Tag oder Ankunft in weniger als 24 Stunden erforderlich.
– Preis je nach Verfügbarkeit

STORNIERUNGSGEBÜHREN FÜR LINIENDIENSTE

– 24 Stunden vor Abreise des Servicetechnikers
– Nach Abreise des Servicetechnikers, aber vor dem geplanten Service
– Nach Ankunft des Servicetechnikers
$0 + Spesen*
$250 + Spesen*
$500 + Spesen*
*Reisezeit inbegriffen

BEDINGUNGEN FÜR DEN DIENST:

Wenn ein Service geplant ist, sollte eine Bestellung vorgelegt werden.
Wenn die Bestellung mit einem Limit versehen ist, das nicht überschritten werden darf, sollte das Limit ausreichen, um alle angemessenen und erwarteten Kosten zu decken, die von der Abteilung für technische Dienste ermittelt wurden.
Wenn die tatsächlichen Kosten der Dienstleistung das Limit der Bestellung überschreiten, ist der Kunde dafür verantwortlich, die Bestellung zu ändern, um die tatsächlichen Kosten zu decken.
Wenn eine Kreditkarte für die Zahlung verwendet werden soll, wird diese „vorautorisiert“, bevor Servicearbeiten durchgeführt werden und bevor KMT-Originalteile übertragen werden.
Notfälle können in der Regel innerhalb von 24 Stunden bearbeitet werden.
Alle technischen KMT Serviceleistungen werden zu den Bedingungen durchgeführt, die im Service Supervisor-Vertrag, LD-146 (Inland) oder LD-147 (Ausland) festgelegt sind.
Hinweis: Preise, Bedingungen und Konditionen können sich ändern.

KMT HAUSDIENSTLEITER (LD-146)

Wenn KMT Waterjet Systems (im Folgenden "das Unternehmen" genannt) die Dienste eines Service-Supervisors (im Folgenden "Supervisor" genannt) zur Verfügung stellt, um den Käufer bei der Installation, Inbetriebnahme und/oder Überholung oder Wartung der von KMT Waterjet hergestellten Geräte zu beraten, ist dieser Supervisor nicht für die Beschaffung von Arbeitskräften oder mechanischen Arbeiten verantwortlich, die von anderen ausgeführt werden.

Die Leistungen des Service Supervisors werden wie folgt erbracht:

1) Alle erforderlichen Arbeitskräfte (einfache, angelernte und qualifizierte) sowie eine angemessene Arbeitsaufsicht werden vom Käufer auf dessen Kosten gestellt.
Qualifizierte Hilfskräfte müssen dem Aufseher während seiner Arbeitszeit jederzeit zur Verfügung stehen.
Der Aufsichtsperson ist es von der Gesellschaft untersagt, allein zu arbeiten.

2) Alle notwendigen Versorgungseinrichtungen werden vom Käufer auf seine Kosten bereitgestellt.

3) Der Supervisor wird voraussichtlich an aufeinanderfolgenden Tagen arbeiten, bis die vertraglich vereinbarten Arbeiten abgeschlossen sind.
Für jeden Tag, an dem der Supervisor für die Arbeit zur Verfügung steht und ihm der Zutritt verweigert wird, mit Ausnahme von Feiertagen, werden dem Käufer acht (8) Stunden zu dem zum Zeitpunkt des Einsatzes geltenden KMT-Tarif in Rechnung gestellt, zuzüglich der damit verbundenen Lebenshaltungskosten.

4) Der Käufer stellt alle Werkzeuge und Ausrüstungen zur Verfügung, die für Installations- oder Servicearbeiten erforderlich sind.
Der Supervisor der Gesellschaft kann Spezialwerkzeuge mitbringen oder an die Baustelle liefern, die Eigentum der Gesellschaft sind und bleiben.
Wenn diese Werkzeuge für den Transport durch den Supervisor zu schwer sind, ist der Käufer verpflichtet, bei der Rückgabe an einen von der Gesellschaft bestimmten Ort nach Abschluss der Arbeiten behilflich zu sein.

5) Das Unternehmen erhält vom Käufer eine Erstattung aller Transportkosten (einschließlich eines Aufschlags von 15 %), aller erforderlichen Spezialwerkzeuge und -ausrüstungen sowie der Kosten für die Wiederbeschaffung von Gegenständen, die nach Abschluss der Dienstleistungen nicht an das Unternehmen zurückgegeben werden.

6) Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass der Datenschutzbeauftragte sich nach besten Kräften bemüht, die vom Unternehmen gelieferten Geräte zu reparieren, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass diese Bemühungen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs der Geräte führen, mit deren Reparatur der Datenschutzbeauftragte beauftragt ist.

7) Der Datenschutzbeauftragte muss über einen angemessenen Versicherungsschutz in den Bereichen Arbeitsunfallversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Kfz-Versicherung verfügen, wenn die Nutzung eines Fahrzeugs erforderlich ist.
Bescheinigungen über diesen Versicherungsschutz sind auf Anfrage erhältlich.
Das Unternehmen haftet in keinem Fall für Schäden, die der Käufer aufgrund von Versicherungspolicen für das Eigentum des Käufers geltend machen kann.

8) Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung für das vom Käufer gelieferte Material oder die Handlungen der Mitarbeiter.
Das Unternehmen haftet weder für das Tempo des Fortschritts oder den Zeitpunkt der Fertigstellung der Arbeiten noch für fehlerhaften Betrieb oder Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung oder Handhabung entstehen.

9) Das Unternehmen ist berechtigt, seine Leistungen im Rahmen dieses Vertrages ganz oder teilweise ohne vorherige Zustimmung des Käufers an ein ausgewähltes professionelles Dienstleistungsunternehmen zu übertragen.

10) Das Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen oder Lieferanten haften in keinem Fall gegenüber dem Käufer, seinen Rechtsnachfolgern oder einem Begünstigten dieses Vertrages für Folgeschäden, beiläufig entstandene, indirekte, besondere oder strafende Schäden, die sich aus diesem Vertrag oder einem Vertragsbruch oder einem Defekt oder Ausfall von Geräten oder Maschinen ergeben, unabhängig davon, ob diese auf Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn oder Einnahmen beruhen, Zinsen, entgangenem Wohlwollen, Arbeitsunterbrechung, Beeinträchtigung anderer Güter, Verlust durch Abschaltung oder Nichtbetrieb, erhöhte Betriebskosten, Kosten für den Kauf von Ersatzstrom oder Ansprüche des Käufers oder seiner Kunden wegen Betriebsunterbrechung, unabhängig davon, ob ein solcher Verlust oder Schaden auf einem Vertrag, einer Garantie, Fahrlässigkeit, Entschädigung, verschuldensunabhängiger Haftung oder anderweitig beruht oder nicht.
Die Gesamthaftung des Unternehmens aus diesem Vertrag ist im Übrigen auf den Kaufpreis der im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen beschränkt.

(LD-146) 06/30/19

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